Feuerbestattung

In der Hamburger Bevölkerung  haben Feuerbestattungen in den letzten 50 Jahren sehr stark zugenommen. Inzwischen ist ihr Anteil in Hamburg auf über 75% angestiegen. Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Krematorium kremiert. Anschließend wird die Totenasche in eine Urne gefüllt, die amtlich versiegelt wird. Die Urne bleibt in staatlicher Obhut und wird nicht an Privatpersonen herausgegeben. Hintergrund ist der Friedhofszwang, der auch für die Feuerbestattung gilt. Friedhofszwang bedeutet, dass die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. In Deutschland gibt es Ausnahmen für Seebestattungen. Lediglich das Bundesland Bremen lässt private Begräbnisstätten zu. Es gelten hierfür besondere ergänzende Bestimmungen.

Bei einer Feuerbestattung fallen zusätzliche Gebühren für die Kremation und die zweite ärztliche Leichenschau an.


Trauerfeiern bei Feuerbestattungen

Eine Trauerfeier kann entweder vor der Kremierung (Einäscherung) durchgeführt werden, ganz traditionell mit Sarg, oder danach mit der Urne. Dazu empfehlen wir eine von den vielen Schmuckurnen, die wir Ihnen sehr gerne in unserem Katalog zeigen können.

In Hamburg gilt nach der Beisetzung eines Verstorbenen auf einem Friedhof eine Ruhefrist. Diese beträgt sowohl für Särge als auch für Urnen mit Totenasche, 25 Jahre. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung. Bei wenigen Friedhöfen kann die Ruhefrist auf dem Friedhof auch auf 20 Jahre festgesetzt sein. Insbesondere bei kirchlichen Friedhöfen ist das der Fall.


Beisetzung in Ausland

Anders ist es im europäischen Ausland. In fast allen Ländern gibt es keinen Friedhofszwang für die Urne. Daher sind dort auch andere Beisetzungsformen, wie zum Beispiel Verstreuungen, möglich.

Aber bedenken Sie:  Wenn Sie im Ausland eine Verstreuung oder Beisetzung vornehmen lassen, dann haben Sie in Hamburg keinen Trauerort.

Wir wissen aus unserer Erfahrung in der Trauerbegleitung, dass viele Trauernde einen Ort für die Trauer brauchen. Es kommt immer wieder zu Umbettungswünschen von Angehörigen, die eine anoyme Beisetzung, genauer einen anoymen Begräbnisplatz, nicht länger aushalten konnten. Nach einer Verstreuung der Asche im Ausland kann dieser Prozess nicht rückgängig gemacht werden und ist unumkehrbar.

2017-09-27T12:34:39+00:00

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