Digitaler Nachlass

Der Digitale Nachlass beschreibt eine Regelungslücke die entsteht, wenn durch den Tod elektronische Konten und Lieferverpflichtungen weiterbestehen. Beispielsweise wird das bei der Internetbank „paypal“ hinterlegte Geld nur herausgegeben, wenn der Erbe oder sonstige Berechtige dies beantragen und einen Erbschein vorweisen.
Wir haben gute Erfahrungen mit der Firma „Columba“ gesammelt und können diesen Dienst für Sie über die Otto Musfeldt GmbH vermitteln. Die Firma Columba bekommt von den Erben eine Vollmacht und kann so die ausstehenden Guthaben einfordern. Auch ein eventuell bestehendes Facebook-Profil oder Einträge bei den Business-Plattformen XING oder linkedIN können ermittelt werden. Selbstverständlich hat der oder die Erben aufgrund der erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht Änderungen und Löschungen im Internet und in sozialen Portalen durchführen zu lassen. Bei Facebook kann man das Profil in den „Gedenkmodus“ überführen lassen.

Das Spannende an der Leistung von Columba aus Berlin ist, dass über einen juristisch abgeklärten Weg die offenen Forderungen auch ohne Kontodaten gefunden werden können, da die Firma Columba mit vielen deutschen und internationalen E-Commerce Anbietern Verträge geschlossen hat. So kann die Firma auch bei unbekannten Wettplattformen, wie z.B. Lotto.de oder anderen Anbietern noch Guthaben aufdecken und für die Erben einfordern. Durchschnittlich wurden so in der Vergangenheit zwischen 300 und 500 € im „Netz“ entdeckt und den Erben ausgezahlt.

Gleichzeitig können auch andere Einträge im Internet gelöscht werden. Selbst bei Google sind Löschungsanträge erfolgversprechend. Google akzeptiert Löschungswünsche, wenn vernünftige Gründe dafür sprechen. Der Europäische Gerichtshof hat den Löschungsanspruch noch einmal deutlich formuliert und Rechtswirklichkeit werden lassen.

Bei Twitter kann man nur die Löschung beantragen. Die Verantwortlichen von Twitter geben die Zugangsdaten des verstorbenen Users nicht heraus.

Auch Einträge in Datenbanken, z.B. bei Arztpraxen, Handwerksbetrieben usw. können auf Antrag gelöscht werden. Solche Arbeiten übernimmt auch die Firma Columba.

Columba kann nicht direkt angefragt werden, sondern wird immer vermittelt durch ein Bestattungshaus. Die Otto Musfeldt GmbH hilft ihnen gerne weiter.