Beratung

Eine Beratung im Rahmen eines Bestattungsfalles ist zeitintensiv. Es gilt, viele unterschiedliche Entscheidungen zu treffen:

  • Welche Bestattungsart soll gewählt werden? Erd- Feuer oder Seebestattung?
  • Soll eine Trauerfeier durchgeführt werden? – Trauerpsychologen raten dazu
  • Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
  • Welche Blumen und welche Farben sollen genommen werden?
  • Wer kann die Trauerrede halten? Die Trauerreder von Otto Musfeldt, ein Pastor, ein Priester, ein Familienangehöriger, oder Freunde?
  • Welcher Friedhof soll zur Bestattung ausgewählt werden?
  • Welche Behörden müssen informiert werden?
  • Welche Urkunden brauche ich in welchem Zusammenhang?
  • Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Was jetzt besonders wichtig ist:

  • Die erforderlichen Familienpapiere heraussuchen und zur Beratung mitbringen. Die Familienpapiere müssen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Standesamt eingereicht werden. Ein Familienbuch war früher die Urkundenmappe, in der alle amtlichen Urkunden gesammelt worden sind. Wir übernehmen den Weg zum Standesamt gerne für Sie, als Teil unseres Services.
  • Dokumente über ein eventuell vorhandenes Familiengrab (Grabbrief)
  • ggf. Personalausweis des Verstorbenen
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen
  • Versorgungsunterlagen
  • Beim Wunsch einer Einkleidung mit eigener Kleidung: Die Kleidungsstücke, die dem Verstorbenen angezogen werden sollen auswählen.

Was auch bedacht werden sollte

  • Wann soll die Trauerfeier sein? ( wenn gewünscht)
  • Ort der Trauerfeier
  • welche Musik soll gespielt werden (live-Musik oder von CD)
  • Bildeinspielungen per Beamer
  • Anzahl der Gäste der Trauerfeier
  • Auswahl des Ortes für das Kaffeetrinken – Leichenschmaus
  • Was soll beim Leichenschmaus gereicht werden?
  • Sollen Danksagungskarten gedruckt werden?
  • Kündigung von laufenden Verträgen, die nun nicht mehr genutzt werden können
  • Wohnungsauflösung
  • Grabpflege in Auftrag geben, wenn sie nicht selbst durchgführt wird
  • Grabstein in Auftrag geben, wenn einer gewünscht wird
  • Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
  • Eröffnung des Testaments
  • Erbausschlagung erwägen, wenn es notwendig ist ( Frist 6 Wochen)

Immer sollten Sie:

Den Gedanken bewegen: In der Ruhe liegt die Kraft
Bestattungen sind emotional eine sehr schwerwiegende Zeit, aber auch durch diese Zeit begleiten wir Sie mit all unserer Kraft.